Rechtsprechung
   RFH, 24.01.1941 - V 332/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,219
RFH, 24.01.1941 - V 332/39 (https://dejure.org/1941,219)
RFH, Entscheidung vom 24.01.1941 - V 332/39 (https://dejure.org/1941,219)
RFH, Entscheidung vom 24. Januar 1941 - V 332/39 (https://dejure.org/1941,219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 12.03.1959 - V 205/56 S

    Möglichkeit nicht steuerbarer Beistellungen durch den Bauherrn an einen

    Der vom Reichsfinanzhof mit Urteil V 332/39 vom 24. Januar 1941 (RStBl 1941 S. 133, Slg. Bd. 50 S. 21) entschiedene Fall liegt tatbestandlich in wesentlichen Punkten anders.
  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft

    Zieht man den Wortlaut der Verträge, ihren Sinn und Zweck sowie die von den Beteiligten gewollten Rechtsfolgen in Betracht, so können die Verträge zwischen dem Kreis und dem Provinzialat bürgerlich-rechtlich nur als Arbeitergestellungsverträge beurteilt werden, wie sie auch sonst schon, besonders für die Umsatzsteuer (vgl. z.B. Urteil des Reichsfinanzhofs V 332/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941 S. 133), zu beurteilen waren.
  • BFH, 29.11.1966 - I 216/64

    Begriff der freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des deutsch-schweizerischen

    Der BFH hat im Urteil VI 55/61 U vom 11. Mai 1962 (BFH 75, 112, BStBl III 1962, 310) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zum Umsatzsteuerrecht (vgl. RFH-Urteil V 332/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941, 133) entschieden, daß bei Arbeitergestellungsverträgen der Unternehmer, demgegenüber die Arbeitsleistung unmittelbar erbracht wird, nicht Arbeitgeber des Arbeitnehmers wird, wenn nicht zwischen ihnen unmittelbar ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.
  • BFH, 12.09.1968 - V 191/64

    Entgelt - Arbeitskräfte - Arbeitsverhältnis - Zahlungsbefreiung

    RFH und BFH haben in ständiger Rechtsprechung in Fällen solcher Art stets angenommen (RFH-Urteil V 332/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941, 133; BFH-Urteil V 198/58 vom 20. Oktober 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1 Rechtsspruch 156), daß das Arbeitsverhältnis zu der gestellenden Firma so lange als fortbestehend angesehen werden müsse, als nicht eindeutig und in aller Form ein neues Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber zustande gekommen ist, und zwar gleichgültig, ob die Arbeitskräfte bei diesem nur zeitweise -- wie im Falle des Urteils vom 24. Januar 1941 -- oder für alle Zukunft -- wie im Falle des Urteils vom 20. Oktober 1960 -- beschäftigt werden sollen.
  • BFH, 08.05.1969 - V R 11/66

    Beiträge für die auswärtige Beschäftigung von Arbeitskräften als Entgelt für die

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der gestellende Unternehmer für einen Arbeitserfolg seiner Arbeiter haftet oder nicht (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - V 332/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941, 133; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 191/64 vom 12. September 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 93 S. 293 - BFH 93, 293 -, BStBl II 1968, 791; Plückebaum-Malitzky, a.a.O., Tz. 771; Hartmann-Metzenmacher, a.a.O., Anm. 91 zu § 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht